Behördenbestätigung / Submission
            
            
                Bestätigung über die korrekte Bezahlung der AHV-Beiträge
 Benötigen Sie für eine Behörde oder einen Geschäftspartner eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die AHV/IV/EO/ALV- und FAK-Beiträge rechtzeitig und vollständig bezahlt haben? Benützen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: 
 061 285 22 22 (Inkassoabteilung verlangen). 
 Wir stellen die entsprechende Bestätigung auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch aus. 
 Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Zustellung der Bestätigung auf dem Postweg und ausschliesslich an die bei uns registrierte Adresse der Firma, über welche die Auskunft erteilt wird.
              
              Für Arbeitgebende
            
             
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                