Erwerbsersatzentschädigung (EO) - Änderungen auf den 1.1.2024

Entschädigung des Vaters bzw. der Ehefrau der Mutter 
Seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Vorlage Ehe für alle am 1. Juli 2022 hat auch die Ehefrau der Mutter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung. Aus diesem Grund wird die Vaterschaftsentschädigung zur Entschädigung des andern Elternteils.

Verlängerung der Entschädigungsansprüche im Todesfall eines Elternteils 
Wenn die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes stirbt, erhält der andere Elternteil (der Vater resp. die Ehefrau der Mutter), zusätzlich zu seinem oder ihrem zweiwöchigen Urlaub einen 14-wöchigen entschädigten Urlaub, der unmittelbar nach dem Tod der Mutter am Stück bezogen werden muss. Er endet vorzeitig, wenn der Vater resp. die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Parallel dazu hat die Mutter im Falle des Todes des Vaters resp. der Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes Anspruch auf einen zweiwöchigen Urlaub. Muss das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt für eine längere Zeit im Spital bleiben, so kann der überlebende Elternteil im Todesfall der Mutter die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs geltend machen.

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