Grenzüberschreitende Telearbeit: Italien unterzeichnet multilaterale Vereinbarung

Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert, dass Italien die multilaterale Vereinbarung, welche bis zu 50% grenzüberschreitende Telearbeit ohne Änderung der Zuständigkeit im Bereich der Sozialversicherungen ermöglicht, unterzeichnet hat. Die IT-Plattform ALPS wurde aktualisiert.

In den Beziehungen zu Italien gilt die Vereinbarung ab dem 1. Januar 2024 und die Bescheinigung A1 kann sich nicht auf einen Zeitraum vor diesem Datum beziehen; Anträge, die bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden, können aber rückwirkend Zeiträume ab dem 1. Januar 2024 abdecken.

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