
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz eine bedeutende
Änderung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die darauf
abzielt, missbräuchliche Konkurse zu bekämpfen. Diese Gesetzesänderung
führt zu einer grundlegenden Neuerung bei der Eintreibung von AHV-Beiträgen.
Betreibung auf Konkurs statt Pfändung
Bisher wurden ausstehende AHV-Beiträge durch ein
Pfändungsverfahren eingetrieben. Ab 2025 erfolgt dies für im Handelsregister
eingetragene Schuldner durch ein Konkursverfahren.
Verschärfte Konsequenzen
Unternehmen und Selbstständige, die ihren finanziellen
Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit schnelleren und gravierenderen
Folgen rechnen:
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Nach einem kurzen Betreibungsverfahren (etwa 3
Monate) erfolgt eine gerichtliche Zahlungsaufforderung
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Bei Nichtzahlung wird das Konkursverfahren
eröffnet und der Betrieb geschlossen
Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, empfiehlt es
sich:
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Rechnungen fristgerecht zu begleichen
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Bei Zahlungsschwierigkeiten proaktiv das
Gespräch mit dem Gläubiger suchen
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Gegenfalls eine Zahlungsvereinbarung treffen
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