Neue Inkassomassnahmen ab 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz eine bedeutende Änderung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die darauf abzielt, missbräuchliche Konkurse zu bekämpfen. Diese Gesetzesänderung führt zu einer grundlegenden Neuerung bei der Eintreibung von AHV-Beiträgen.

 

Betreibung auf Konkurs statt Pfändung

Bisher wurden ausstehende AHV-Beiträge durch ein Pfändungsverfahren eingetrieben. Ab 2025 erfolgt dies für im Handelsregister eingetragene Schuldner durch ein Konkursverfahren. 

 

Verschärfte Konsequenzen

Unternehmen und Selbstständige, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit schnelleren und gravierenderen Folgen rechnen:

-            Nach einem kurzen Betreibungsverfahren (etwa 3 Monate) erfolgt eine gerichtliche Zahlungsaufforderung

-            Bei Nichtzahlung wird das Konkursverfahren eröffnet und der Betrieb geschlossen

 

Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, empfiehlt es sich:

-            Rechnungen fristgerecht zu begleichen

-            Bei Zahlungsschwierigkeiten proaktiv das Gespräch mit dem Gläubiger suchen

-            Gegenfalls eine Zahlungsvereinbarung treffen

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